Gerne möchten wir Sie heute über die neuen Entwicklungen im Rahmen der Über-brückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen informieren.
Mit der Überbrückungshilfe soll Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen waren oder sind, für die Mo-nate Juni bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe gewährt werden. Das Programm schließt somit zeitlich an das Soforthilfeprogramm an.
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